Wer finanziert Lerntherapie?


Lerntherapie zählt zu den individuellen Gesundheitsleistungen und kann privat in Anspruch genommen und bezahlt werden. Bei Vorliegen einer durch ein psychologisches Gutachten bestätigten Legasthenie werden die Kosten für die Therapie unter Umständen auch vom Jugendamt übernommen.